Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fragen.

Wel­che Dis­zi­pli­nen kön­nen bei uns geschos­sen werden?

Grund­sätz­lich ist bei uns das Schie­ßen mit Klein- und Groß­ka­li­ber (auch Vor­der­la­der) sowie Luft­ge­wehr und Bogen möglich.

Sowohl der 25 m- als auch der 50 m‑Stand sind begeh­bar, was Dis­zi­pli­nen wie IPSC und Mehr­di­stanz ermög­licht. Wir besit­zen zudem meh­re­re Fall­plat­ten­an­la­gen für Klein- und Groß­ka­li­ber sowie Schrot. 

Es kön­nen somit nahe­zu alle Dis­zi­pli­nen des DSB und BDS, bis zu einer Distanz von maxi­mal 50 m, geschos­sen werden.

Nähe­re Infos auf den jewei­li­gen Abtei­lungs-Sei­ten: Abtei­lun­gen

Wie wer­de ich Mitglied?

Alle nöti­gen Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie hier: Mit­glied werden

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen gibt es?

Mit­glied kann grund­sätz­lich jeder wer­den, egal wie alt. 

Das Schie­ßen mit Luft­druck­waf­fen ist, mit Ein­ver­ständ­nis der Eltern, ab 12 Jah­ren mög­lich. Für jün­ge­re Schieß­sport-Inter­es­sier­te ste­hen bei uns Laser-Geweh­re zur Verfügung.

Ab 14 Jah­ren ist das Schie­ßen mit Klein­ka­li­ber und Flin­te erlaubt, ab 18 Jah­ren dann mit allen Waf­fen, die nach der jewei­li­gen Sport­ord­nung zuge­las­sen sind.

Was kos­tet die Mitgliedschaft?

Sie­he Bei­trag: Kos­ten

Wie sieht es mit Arbeits­stun­den aus?

Vor­ge­schrie­be­ne Pflicht-Arbeits­stun­den gibt es bei uns nicht. Trotz­dem freu­en wir uns über jede frei­wil­li­ge Hil­fe und Unter­stüt­zung bei statt­fin­den­den Arbeits­ein­sät­zen und Fes­ten, da bei uns sehr viel in Eigen­leis­tung gemacht wird. Wir sehen uns zudem als eine Gemein­schaft die sich gegen­sei­tig hilft und nicht als ein­fa­cher “Dienst­leis­ter”.

Akti­ve Schüt­zen, die WBK-Inha­ber sind (und die not­wen­di­ge Unter­wei­sung haben), wer­den gebe­ten sich als Stand­auf­sicht zu betei­li­gen. Eine Stand­auf­sicht pro Schieß­stand ist vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­ben und somit not­wen­dig, um den Schieß­be­trieb auf­recht zu erhalten.

Wann kann ich eine WBK beantragen?

Um als Sport­schüt­ze eine eige­ne WBK bean­tra­gen zu kön­nen, muss man:

  • min­des­tens 1 Jahr Mit­glied sein,
  • die erfor­der­li­che Sach­kun­de­prü­fung bestan­den haben (das Able­gen der Prü­fung ist bei uns möglich),
  • nach § 6 WaffG per­sön­lich geeig­net sein und 
  • nach­wei­sen kön­nen, dass man eine Bedürf­tig­keit nach § 8 bzw. § 14 WaffG besitzt (u.a. durch regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me am Trai­ning und an Wettkämpfen).
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