ACHTUNG !!! Wichtiger Hinweis

Lie­be Mitglieder,

der 1. Sep­tem­ber steht vor der Türe. Das ist der Ter­min, an dem alle Lang­waf­fen­ma­ga­zi­ne für Zen­tral­feu­er (Wech­sel­ma­ga­zi­ne, egal ob für Repe­tie­rer oder Halb­au­to­ma­ten) über 10 Schuss Maga­zin­ka­pa­zi­tät und alle Kurz­waf­fen­ma­ga­zi­ne für Zen­tral­feu­er über 20 Schuss Maga­zin­ka­pa­zi­tät ange­mel­det sein müs­sen, da sonst ab die­sem Zeit­punkt die­se nicht ange­mel­de­ten Maga­zi­ne als ver­bo­te­ne Gegen­stän­de gel­ten. Das gilt auch für Maga­zi­ne, für die man gar kei­ne Waf­fe besitzt!

Maga­zi­ne für Rand­feu­er­pa­tro­nen (z.B. für Klein­ka­li­ber .22lfB) sind von die­ser Anmel­dung ausgenommen.

In Büch­sen fest ein­ge­bau­te Maga­zi­ne für Zen­tral­feu­er­pa­tro­nen (z.B. Röh­ren­ma­ga­zi­ne für Unter­he­bel­waf­fen) sind eben­falls von die­ser Anmel­dung ausgenommen.

Bei Repe­tier­schrot­flin­ten ist die Maga­zin­ka­pa­zi­tät aller­dings auch auf 10 Patro­nen begrenzt, Waf­fen mit grö­ße­rer Kapa­zi­tät sind auf 10 Schuss zu begrenzen.

Die Maga­zi­ne müs­sen vor dem 13.06.2017 erwor­ben wor­den sein; für nach die­sem Stich­tag erwor­be­ne Maga­zi­ne mit gro­ßer Patro­nen­ka­pa­zi­tät (über 10 bei Lang­waf­fen und über 20 bei Kurz­waf­fen) ist eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung beim BKA zu bean­tra­gen. Die­se ist aber kostenfrei.

Anmel­de­for­mu­la­re für das Land­rats­amt Ful­da kön­nen von unse­rer Home­page her­un­ter­ge­la­den werden.

Bit­te beach­tet den Ter­min und mel­det eure Maga­zi­ne recht­zei­tig an, bevor es Pro­ble­me mit der Zuver­läs­sig­keit gibt.

Mit freund­li­chen Schüt­zen­grü­ßen
Wolf­gang Benndorff


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner