ACHTUNG !!! Wichtiger Hinweis
Liebe Mitglieder,
der 1. September steht vor der Türe. Das ist der Termin, an dem alle Langwaffenmagazine für Zentralfeuer (Wechselmagazine, egal ob für Repetierer oder Halbautomaten) über 10 Schuss Magazinkapazität und alle Kurzwaffenmagazine für Zentralfeuer über 20 Schuss Magazinkapazität angemeldet sein müssen, da sonst ab diesem Zeitpunkt diese nicht angemeldeten Magazine als verbotene Gegenstände gelten. Das gilt auch für Magazine, für die man gar keine Waffe besitzt!
Magazine für Randfeuerpatronen (z.B. für Kleinkaliber .22lfB) sind von dieser Anmeldung ausgenommen.
In Büchsen fest eingebaute Magazine für Zentralfeuerpatronen (z.B. Röhrenmagazine für Unterhebelwaffen) sind ebenfalls von dieser Anmeldung ausgenommen.
Bei Repetierschrotflinten ist die Magazinkapazität allerdings auch auf 10 Patronen begrenzt, Waffen mit größerer Kapazität sind auf 10 Schuss zu begrenzen.
Die Magazine müssen vor dem 13.06.2017 erworben worden sein; für nach diesem Stichtag erworbene Magazine mit großer Patronenkapazität (über 10 bei Langwaffen und über 20 bei Kurzwaffen) ist eine Ausnahmegenehmigung beim BKA zu beantragen. Diese ist aber kostenfrei.
Anmeldeformulare für das Landratsamt Fulda können von unserer Homepage heruntergeladen werden.
Bitte beachtet den Termin und meldet eure Magazine rechtzeitig an, bevor es Probleme mit der Zuverlässigkeit gibt.
Mit freundlichen Schützengrüßen
Wolfgang Benndorff
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