Aktuelle Hinweise zur Coronasituation und die Auswirkung auf die Hauptversammlung und Schießbetrieb

Lie­be Mitglieder,

im Land­kreis Ful­da gilt ab heu­te, Mon­tag den 23. August, wie­der die 3‑G-Regel. Das bedeu­tet, dass bei der gegen­wär­ti­gen Inzi­denz von über 81 die ach­te All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­krei­ses Ful­da mit sofor­ti­ger Wir­kung in Kraft tritt. Ful­da zählt damit zu den Spit­zen­rei­tern in Hes­sen. Die Ver­fü­gung beinhal­tet unter anderem: 

Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften:

Fach­mes­sen, Ver­an­stal­tun­gen, Kul­tur­ange­bo­ten, in der Innen­gas­tro­no­mie, in Frei­zeit­ein­rich­tun­gen und Sport­stät­ten (Fit­ness­stu­dio, Hal­len­bä­der, Sport­hal­len), bei kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen, in Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe sowie in Spiel­ban­ken, Spiel­hal­len und Wett­ver­mitt­lungs­stel­len ist nur für geimpf­te, getes­te­te und gene­se­ne Per­so­nen erlaubt (3G-Regel). Dies gilt auch für pri­va­te Fei­er­lich­kei­ten in öffent­li­chen oder eigens ange­mie­te­ten Räu­men (d.h. unab­hän­gig von der Teil­neh­mer­zahl, auch bei mehr als 25 bis ein­schließ­lich 100 Personen).

Damit hat die­se Beschrän­kung auch Aus­wir­kung auf unse­re am Frei­tag, 27. August statt­fin­den­de Haupt­ver­samm­lung. Am Ein­gang wird neben der Anwe­sen­heits­lis­te ein Nach­weis­aus­druck lie­gen, in die­sen bit­te ich die Mit­glie­der durch ankreu­zen ein­zu­tra­gen, ob sie gene­sen, geimpft oder getes­tet sind.

Es wird eine gene­rel­le Pflicht zum Tra­gen von medi­zi­ni­schen Mas­ken in Gedrän­ge­si­tua­tio­nen, in denen die Min­dest­ab­stän­de nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, ange­ord­net, ins­be­son­de­re beim Ein­lass und in War­te­schlan­gen von Ver­an­stal­tun­gen oder auf stark fre­quen­tier­ten Ver­kehrs­we­gen, Plät­zen und Flä­chen (z.B. Park­plät­ze, Fuß­gän­ger­zo­nen, Verkehrsknotenpunkte).

Die­se Ver­fü­gung gilt sinn­ge­mäß auch bei Nut­zung unse­rer Schieß­an­la­ge ab 23. August 2021.
Ich bit­te daher um Beach­tung der Auf­la­gen und Einschränkungen.

Die­se All­ge­mein­ver­fü­gung tritt am 23. August 2021; 0:00 Uhr in Kraft. Sie gilt vor­erst bis zum 05. Sep­tem­ber; 24:00 Uhr. Eine Ver­län­ge­rung bleibt vorbehalten.

Mit freund­li­chen Schüt­zen­grü­ßen
Wolf­gang Benndorff

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