Änderung der Anzahl der Schießteilnehmer pro Stand

Lie­be Mitglieder,

nach Inkraft­tre­ten der Coro­na-Not­brem­se ist es nun nur wie­der gestat­tet, mit einer Per­son und Schießleiter/Aufsicht dem Schieß­sport nach­zu­ge­hen. Daher kann sich ab sofort nur noch eine Per­son für einen Durch­gang anmelden.

Lei­der ist die Geneh­mi­gung des Lang­waf­fen­stan­des immer noch nicht erfolgt, so dass wir den Stand bis­lang noch nicht nut­zen dür­fen. Ich hof­fe aber, dass die Geneh­mi­gung nun end­lich in den nächs­ten Tagen ein­tref­fen wird, ich wer­de wei­ter ver­su­chen, tele­fo­nisch die Sach­be­ar­bei­te­rin zu erreichen.

Anmeldung von Magazinen

Nach der Ände­rung des Waf­fen­ge­set­zes im Sep­tem­ber 2020 müs­sen Lang­waf­fen­ma­ga­zi­ne und Maga­zin­ge­häu­se mit einem grö­ße­ren Fas­sungs­ver­mö­gen als 10 Schuss sowie Kurz­waf­fen­ma­ga­zi­ne und Maga­zin­ge­häu­se mit einem grö­ße­ren Fas­sungs­ver­mö­gen als 20 Schuss bis August 2021 bei der Waf­fen­be­hör­de ange­mel­det werden. 

Wer­den sie nicht ange­mel­det, so gel­ten sie ab Sep­tem­ber 2021 als im Besitz befind­li­che Ver­bo­te­ne Gegen­stän­de, das zu emp­find­li­chen Stra­fen füh­ren kann. Es spielt dabei auch kei­ne Rol­le, ob man über­haupt eine Waf­fe zu die­sen Maga­zi­nen besitzt!

Die Form­blät­ter zur Anmel­dung kön­nen auf unse­rer Home­page von der Sei­te Down­loads unter „For­mu­la­re“ her­un­ter­ge­la­den wer­den. Bei Fra­gen ste­he ich auch unter 06654–414 als Ansprech­part­ner zur Verfügung.

Salut- und Dekorationswaffen

Eben­falls mit der Ände­rung des Waf­fen­ge­set­zes 2020 wer­den Salut­waf­fen, das sind ehe­ma­li­ge schar­fe Waf­fen, mit denen noch Platz­pa­tro­nen abge­feu­ert wer­den kön­nen und Deko­ra­ti­ons­waf­fen, ehe­mals schar­fe Schuss­waf­fen, die wie der Name sagt, unbrauch­bar gemacht wur­den und die nur zur Deko­ra­ti­on die­nen und die bis­her ab 18 Jah­ren frei ver­käuf­lich waren, zu besitz­kar­ten­pflich­ti­gen Gegen­stän­den, sofern sie ab Sep­tem­ber 2020 gekauft oder über­las­sen (ver­kauft, ver­schenkt, ver­erbt usw.) wurden.

Der Gesetz­ge­ber möch­te damit ver­mei­den, dass aus sol­chen ehe­ma­li­gen schar­fen Waf­fen Ersatz­tei­le gewon­nen wer­den. Waren sie vor Sep­tem­ber 2020 im Besitz, so sind sie nicht nach­weis­pflich­tig, aller­dings gilt dann ab 2020 bei Über­las­sung eine Anmel­de- bzw. Nach­weis­pflicht. Voll­au­to­ma­ti­sche Salut- bzw. Deko­waf­fen sind seit Inkraft­tre­ten der Waf­fen­ge­setz­än­de­rung verboten.


Das alles sind kei­ne erfreu­li­chen Nach­rich­ten, noch uner­freu­li­che­re ste­hen uns bald ins Haus. Aber ihr habt die Mög­lich­keit, bei der Wahl eure Stim­me „schieß­sport­ge­mäß“ abzugeben.

Bleibt alle gesund und lasst euch imp­fen, denn nur dadurch kön­nen wir bald wie­der unse­rem Sport nachgehen.

Vie­le Grü­ße
Wolf­gang Benndorff


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